Friedrich Solingen GmbH - Qualität durch handwerkliches Backen

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma Friedrich GmbH

1. Allgemeines

Für alle von uns abgeschlossenen Verträge werden die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als Vertragsbestandteil einbezogen. Andere Liefer- und Verkaufsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn der Käufer seine eigenen Geschäfts- oder Bestellbedienungen mitteilt, oder diese auf Schriftstücken wie Bestellbögen oder ähnlichem, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers, unter Hinweis auf die Geltung seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss, Form

Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind schriftlich zu bestätigen. Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge sind erst mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers gültig. Erfolgt ohne Bestätigung unverzüglich Lieferung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Bestätigung.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ohne Fracht-, Verpackungs-, Versicherung-, Zoll-, Aufstell-/ und Montagekosten, netto ab Werk Solingen. Nebenarbeiten wie Strom-/ Wasser-/ oder Ablufttinstallationen sind in den Angebots-/ Rechnungspreisen nicht enthalten. Kostenerhöhungen, wie z.B. Material-/, Lohn-/, oder noch nicht abzusehende Kosten, die sich durch Verzögerungen von Seiten des Käufers zwischen Auftragsbestätigung und Lieferungen ergeben, sind auch vom Käufer zu tragen. Preise, die für größere Liefermengen bestätigt wurden, können nicht in kleineren Mengen beansprucht werden. Bei Abrufaufträgen erfolgt die Abschreibung direkt nach der erfolgten Lieferung. Werden mehr Geräte abgerufen, als die noch zu liefernde Anzahl eines Auftraggebers, so steht es uns frei, den Überschuss zu streichen, oder zum Tagespreis bei Lieferung zu berechnen.

4. Lieferung

Liefertermine sind nach bestem Wissen ermittelt, sie sind unverbindlich, da sie nur den ungefähren Zeitpunkt der Lieferungen bestimmen können. Bei Nichteinhaltung der Liefertermine kann der Käufer ohne Ansprüche auf Schadenersatz erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Monaten vorher schriftlich angemahnt hat, und auch in dieser Zeit die Lieferung nicht erfolgt ist. Teillieferungen sind zulässig. Bei Abrufaufträgen sind die Abrufmengen und Zeiträume möglichst gleichmäßig und rechtzeitig aufzuteilen, so dass eine sachgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Vertragsfrist möglich ist. Wurde keine Frist für die Einteilung vereinbart, ist diese innerhalb 3 Monaten festzusetzen. Bei nicht rechtzeitiger oder gar keiner Abnahme sind wir nach verstrichener Fristsetzung berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht schriftlich vereinbart, haftet die Firma Friedrich GmbH nicht für Verdienstausfall oder Schadenersatzansprüche durch Lieferverzug unserseits.

5. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferungen mit Absendungen ab Werk auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits mit dem Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Transportmittel und Transportwege sind mangels besonderer schriftlicher Weisung unter Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl überlassen. Transportversicherungen sind vom Käufer abzuschließen.

6.Mängel

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel uns innerhalb 24 Stunden schriftlich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind uns nach ihrer Feststellung in gleicher Art und Frist, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auslieferungsdatum mitzuteilen. Wird die Mitteilung versäumt, gilt die Beschaffenheit der Ware als genehmigt. Bei berechtigter termingerechter Mängelrüge wird die fehlerhafte Ware nach unserer Wahl instand gesetzt oder ausgetauscht. Gibt uns der Käufer nicht die Möglichkeit zur Besichtigung der fehlerhaften Ware, oder stellt der Käufer uns die fehlerhafte Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, so entfallen die Mängelansprüche. Für kundenspezifische Sonderanfertigungen erlischt jegliches Rückgaberecht.

7. Gewährleistung

Gewährleistung gegenüber unseren Auftraggebern bei Neugeräten wird für den Zeitraum von 12 Monaten (bei täglicher Nutzung von 10 Stunden) oder 3.750 Stunden und Abschluß eines Wartungsvertrages nach Gefahrenübergang auf das komplette Gerät außer Verschleißteil und Leuchtmittel übernommen und nur für Mängel, die nachweisbar infolge eines Umstandes eingetreten sind, der vor dem Gefahrenübergang liegt. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung wie Verkalkung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter Montage oder übermäßiger Beanspruchung entstanden sind und Beleuchtungsmittel. Ist uns die Herstellungsweise oder die Materialzusammensetzung vorgeschrieben, dann haften wir in keinem Falle für die Brauchbarkeit der Ware. Die Feststellung der Mängel muss unverzüglich schriftlich angemeldet werden. Werden rechtzeitig erhobene Mängelrügen von uns anerkannt, dann leisten wir innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist kostenfreien Ersatz, vorausgesetzt, dass vom Besteller die vereinbarten Verpflichtungen, insbesondere die Einhaltung der Zahlungsbedingungen, erfüllt sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Kosten irgendwelcher Art, die für das Auswechseln der schadhaften Teile entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Ferner haften wir nicht für Folgeschäden, die durch eine gestörte Funktion unserer Ware entstehen. Eine 12monatige Garantie der Backstationen kann nur gewährt werden, wenn diese von der Firma Friedrich GmbH montiert und in Betrieb genommen werden. Weiterhin muss eine Entkalkungsanlage von der Firma Friedrich GmbH zum Schutz gegen Verkalkung montiert sein und ein 12 Monatiger Wartungsintervall eines Fachunternehmens unserer Wahl nachgewiesen werden. Bei Gebrauchtgeräten haftet die Firma Friedrich GmbH für maximal 6 Monate auf die verbauten Teile des Gebrauchtgerätes. Ausgeschlossen sind hierbei Computersteuerungen und Platinensteuerungen von Fremdfabrikaten, da diese den eigentlichen Wert des Gebrauchtgerätes um ein vielfaches überschreiten können. Bei Auslandsgeschäften gewähren wir bei Neugeräten 12 Monate und bei Gebrauchtgeräten 6 Monate Teilegewährleistung.

8. Rücktritt

Falls wir nach Vertragsabschluss feststellen, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers unsicher sind, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei Einleitung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, Pfändungen, Wechsel- und Scheckprotesten beim Käufer sowie bei Versäumnissen vereinbarter Zahlungsverpflichtungen. In solchen Fällen sind wir weiterhin befugt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen; alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Ferner sind wir berechtigt, bei Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

9. Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen. Bei Zahlungen nach 7 Tagen ab Rechnungsdatum werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber in Höhe von 1% über dem gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, berechnet. Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen und gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung als Bezahlung. Eine Verbindlichkeit für rechtzeitige Protesterhebung von Akzepten und Schecks wird nicht übernommen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers ist, ebenso wie die Aufrechterhaltung mit irgendwelchen Forderungen, ausgeschlossen. 10.Eigentumsvorbehalt Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher von uns an den Auftraggeber zu stellenden Ansprüche. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten unsere Ansprüche erst dann als erfüllt, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und somit wir aus der Wechselhaftung befreit sind. Soweit der Käufer an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, durch Verarbeitung oder Vermischung Eigentümer wird, überträgt er zur Sicherung der genannten Forderungen schon jetzt auf uns das Eigentum der entstandenen Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er diese für uns verwahrt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet und nur unter der Bedingung, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden sofortige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat; insoweit erteilen wir unsere Einwilligung zur Übertragung unseres Eigentums auf Dritte. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller schon mit Abschluss des Geschäftes an uns seine künftige Kaufpreisforderung sicherheitshalber ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Wiederverkäufer zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt. etwaige Kosten von Inkassi und Interventionen trägt der Besteller.

11. Patent- und Gebrauchtmusterhaftung

Bei Einzel- und Entwicklungsaufträgen haftet der Auftraggeber für die Entstehung bestehender Patent- und Gebrauchtmusterrechte.

12. Urheberrecht

Unterlagen, Entwürfe und Angebote, die dem Kunden von uns überlassen wurden, bleiben unser Eigentum.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist der Sitz unserer Firma. Als Gerichtsstand für alle aus dem Liefervertrag entstehenden Streitigkeiten wird das Amtsgericht Solingen vereinbart. Für das Vertragsverhältnis gilt bundesdeutsches Recht.

14. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

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